Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Viele Nutzungen, wie beispielsweise der Bau von Siedlungen, Straßen und Schienenwegen, aber auch die land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie der Schutz der Natur, benötigen Flächen. Diese zum Teil in Konkurrenz zueinanderstehenden Flächennutzungen räumlich so zu ordnen, dass auftretenden Konflikte ausgeglichen werden und Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums getroffen werden, ist Aufgabe der Raumordnung.
Die landesweite Raumordnung (Landesplanung) ist Aufgabe des Landes. Wesentliches Anliegen der hessischen Landesplanung ist die Herstellung und Sicherung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilen des Landes. Dafür erarbeitet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als oberste Landesplanungsbehörde den Landesentwicklungsplan sowie weitere Konzepte und koordiniert raumbedeutsame (Fach-)Planungen.
In Hessen steuert der Landesentwicklungsplan Hessen die räumliche Entwicklung des Landes im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung durch landespolitisch und landesweit bedeutende Festlegungen.
Die Regionalplanung konkretisiert die Landesplanung auf regionaler Ebene und legt die regional angestrebte räumliche Entwicklung in den drei hessischen Planungsregionen (Nord-, Mittel- und Südhessen) fest. Die Aufstellung der Regionalpläne ist in Hessen den Regionalversammlungen übertragen.
Sie enthalten die wesentlichen raumbedeutsamen Entwicklungsvorstellungen für das Land bzw. seine Teilräume und legen diese als Grundsätze oder verbindliche Ziele der Raumordnung fest.
Die Raumordnungspläne, d.h. der Landesentwicklungsplan sowie die Regionalpläne, werden auf der Grundlage raumbezogener Fachplanungen und unter Einbeziehung der Kommunen, von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erarbeitet.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ist frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und weiteren Unterlagen zu geben; dazu sind zweckdienliche Unterlagen mindestens einen Monat öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Landesentwicklungsplans und weitere Unterlagen sind den berührten Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten zuzuleiten. Die Unterlagen sind für zwei Monate öffentlich auszulegen; gleichzeitig sollen sie in das Internet eingestellt werden. Dies gilt entsprechend für Regionalpläne.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und zur Regionalplanung bei den Geschäftsstellen der Regionalversammlung bei den drei hessischen Regierungspräsidien.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.