Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Flurstücke in Hessen, zu denen z. B. die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibung) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.
Teaser
Hier können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibungen) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte sowie Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal „Geodaten online“.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).
Voraussetzungen
Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster ohne Eigentumsangaben werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Für die Prüfung des berechtigten Interesses für den Bezug von personenbezogenen Daten werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.