Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Reisepass: Kind mit eintragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
 

Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Kinderreisepass".

Kinderreisepass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.03.2012
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.