Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
Teaser
Sie bekommen die beantragten Fördermittel für die Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung gestellt.
Verfahrensablauf
Das Geld wird ausgezahlt nach Versand des Bescheides an Sie und nach der Rücksendung der Erklärung zum Zuwendungsbescheid durch Sie.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
- Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist.
Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre
Vor Beginn der Maßnahme.
Antragsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.