Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruchsprüfung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Ihre Daten dürfen dann nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, die jeweilige Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen. Daher müssen Sie Ihren Widerspruch grundsätzlich begründen und die Gründe müssen sich aus Ihrer Person ergeben.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

  • OnlineDaten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
  • Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
  • Grundbucheinträge
  • Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
  • Zeugnisse
  • allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
  • physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut, Haar- oder Augenfarbe, Größe

Das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

Den Widerspruch der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.

Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".

Teaser

Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen der elektronischen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie persönlich vorsprechen, wird eine sofortige Erledigung oft nicht möglich sein. Auch wenn Sie anrufen, kann man Sie meist nicht sicher identifizieren. Daher sollten Sie den Widerspruch online oder per Post einreichen.

Widerspruch online einreichen:

  • Rufen Sie den OnlineAntrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
  • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via EMail.

Widerspruch schriftlich einreichen:

  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle. 

Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

Voraussetzungen

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen,

  • wenn Sie begründen können, dass Ihre besondere persönliche Situation dies erfordert.

Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten keinen Widerspruch einlegen, wenn

  • ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen als betroffene Person überwiegt oder
  • es eine Rechtsvorschrift gibt, die zur Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet oder

die Datenverarbeitung im Kontext von Forschung, Wissenschaft oder Statistik steht und Ihr Widerspruch dies unmöglich machen oder zumindest ernsthaft beeinträchtigen würde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Herausgebende Stelle

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

09.08.2023
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.