Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.
Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.
Wenn sich die Stellung verantwortlicher Personen in Ihrem Betrieb ändert, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen. Dabei müssen Sie die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschreiben. Ihre Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen.
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Wenn sich die Stellung verantwortlicher Personen in Ihrem Bergbaubetrieb ändert, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung der Stellung der verantwortlichen Personen in Ihrem Betrieb online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Anzeige online einreichen:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anzeige benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.
Anzeige schriftlich einreichen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann die Anzeige über die neue Position auch mündlich erfolgen, muss dann aber schnellstmöglich schriftlich bestätigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter besteht oder Gefahren für bedeutende Sachgüter bestehen.
Voraussetzungen
- Die verantwortliche Person muss auch in ihrer neuen Position die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
- Sie müssen auch nach Änderung der Position der verantwortlichen Person im Betrieb so viele verantwortliche Personen bestellen, wie es für die planmäßige und sichere Führung Ihres Betriebes erforderlich ist.
- Die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen müssen Sie eindeutig und lückenlos festlegen und aufeinander abstimmen, sodass eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Darstellung der jeweiligen Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen
- Nachweise für Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung, zum Beispiel:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (bei Erfordernis zum Beispiel unter Tage)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige aber unverzüglich einreichen.
Rechtsbehelf
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Auch wenn Sie eine verantwortliche Person im Betrieb bestellen oder eine verantwortliche Person aus dem Betrieb ausscheidet, müssen Sie dies mitteilen.
Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.
Herausgebende Stelle
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.