Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind und ein bergbauliches Neuvorhaben planen, muss die zuständige Behörde gegebenenfalls eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für Ihr Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Die standortbezogene Vorprüfung findet in 2 Stufen statt:
Stufe 1:
- Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten an Ihrem Vorhabenstandort vorliegen.
- Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2.
Stufe 2:
- Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen.
- Bei der Prüfung richtet sich die Behörde nach den Kriterien:
- Merkmale der Vorhaben
- Standort des Vorhabens
- Art und Merkmale möglicher Auswirkungen.
Neben der standortbezogenen Vorprüfung gibt es auch noch eine allgemeine Vorprüfung. Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, können Sie der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.
Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.
Teaser
Wenn Sie ein bergbauliches Neuvorhaben planen, müssen Sie in bestimmten Fällen eine standortbezogene Vorprüfung veranlassen, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Verfahrensablauf
Sie können die standortbezogene Vorprüfung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Standortbezogene Vorprüfung online beantragen:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Standortbezogene Vorprüfung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Bhörde prüft, ob für die Zulassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist oder führt eine UVPVorprüfung auf Antrag des Vorhabenträgers durch
- Sofern die zuständige Behörde eine Vorprüfung vorgenommen hat, gibt sie das Ergebnis der Feststellung der UVPPflicht der Öffentlichkeit bekannt und nennt die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht.
Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Voraussetzungen
- Sie müssen mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sein und ein Neuvorhaben planen.
- Sie haben noch keine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In den Stufen 1 und 2 der Vorprüfung müssen Sie unterschiedliche Angaben machen.
- In Stufe 1:
- Angaben über besondere örtliche Gegebenheiten und relevante Schutzkriterien
- In Stufe 2:
- Angaben über die physischen Merkmale des gesamten Vorhabens und der Abrissarbeiten,
- Angaben über den Standort des Vorhabens und der ökologischen Empfindlichkeit der Gebiete, sowie über die Schutzgüter, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können.
- mögliche erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Schutzgüter infolge
- der erwarteten Rückstände und Emissionen sowie gegebenenfalls der Abfallerzeugung,
- der Nutzung der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.
Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Die Feststellung der UVP-Pflicht können Sie nicht einzeln anfechten.
Herausgebende Stelle
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.