Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Lohnkosten für den Bildungsurlaub von Kleinst- und Kleinbetriebe erstatten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Hessische Beschäftigte können ihren Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungen zur politischen Bildung und beruflichen Weiterbildung geltend machen.

Schulungen zur politischen Bildung sollen Beschäftigte in die Lage versetzen ihren Standort in Betrieb und Gesellschaft sowie gesellschaftlichen Zusammenhänge zu erkennen und verfolgen das Ziel, das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Betrieb zu fördern.

Schulungen zur beruflichen Weiterbildung sollen Beschäftigten ermöglichen ihre berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern, und ihnen zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen.

Das Land Hessen erstattet Arbeitgebern mit 20 oder weniger ständig Beschäftigten für die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung für den Zeitraum der Freistellung die Hälfte des in tatsächlicher Höhe fortgezahlten Arbeitsentgeltes (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie z.B. Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien etc.).

Teaser

Das Land Hessen erstattet Kleinst- und Kleinbetrieben (20 oder weniger Personen) einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Freistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung.

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel

Voraussetzungen

Das Land Hessen erstattet Arbeitgebern mit 20 oder weniger ständig Beschäftigten für die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung für den Zeitraum der Freistellung die Hälfte des in tatsächlicher Höhe fortgezahlten Arbeitsentgeltes (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).

Bei der Feststellung der Zahl der ständig beschäftigten Personen sind teilzeitbeschäftigte Personen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Keine Erstattung wird für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmungen, deren Grund- oder Stammkapital unmittelbar aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird gezahlt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung über die Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an der Schulungsveranstaltung
  • Nachweis der Anerkennung als Bildungsurlaub
  • Verdienstbescheinigung/Gehaltsabrechnung des Freistellungsmonats
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung

Antragsfrist: 12 Wochen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 12 Wochen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Fachlich freigegeben am

11.10.2023
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.