Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Bergbau Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung Zulassung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ein Betriebsplandient der Betriebsüberwachung . Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann Sie die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.

Wollen Sie diesen Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.

Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise

  • Lage und Ausdehnung,
  • technische Umsetzung,
  • zeitliche Planung,
  • mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt,
  • Betriebs und Arbeitssicherheit.

Sonderbetriebspläne enthalten Maßnahmen, die zwar Teil des Hauptbetriebsplans sind, sich aber nicht auf die im Hauptbetriebsplan festgelegte Dauer begrenzen lassen oder die spezielle Maßnahmen betreffen. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein:

  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
  • Verwertung von Fremdmassen,
  • Rutschungen an Böschungen,
  • der Bau einer Gastrocknungsanlage,
  • der Bau von Aufbereitungsanlagen oder Erkundungsanlagen,
  • geophysikalische Arbeiten,
  • seismische Aufsuchungsarbeiten,
  • Durchführung einer Tiefbohrung,
  • Maßnahmen zur Rekultivierung ehemaliger Bergbaugebiete oder
  • der Bau von Wegen und Zufahrten,
  • Bau von Tankstellen und Fahrzeugwaagen,
  • Bau von Anlagen der Energieerzeugung („Grubenkraftwerk“),
  • Monitoring.
Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich ist.

Teaser

Wenn Ihr Bergbaubetrieb mit einem zugelassenen Sonderbetriebsplan läuft und Sie diesen abändern oder ergänzen wollen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Zulassung der Änderung oder Ergänzung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Zulassung online beantragen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
  • Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.

Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

  • Sie müssen Ihren geänderten Sonderbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Bhörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Beantragung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihre Zulassung mitgeteilt wird.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Voraussetzungen

Damit Sie die Zulassung für Ihren geänderten Sonderbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft wurden:

  • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die behördlich erteilte Berechtigung für die Erkundung oder Förderung der bergfreien Bodenschätze beziehungsweise die Rechte über bergeigene Bodenschätze besitzen.
  • Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Betrieb und Ihre leitenden Angestellten oder Vertretungspersonen die erforderliche Zuverlässigkeit und auch die erforderliche Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
  • Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern.  Auch der Schutz von Sachgütern muss durch die Maßnahmen gewährleistet sein,
  • Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, nicht beeinträchtigt werden. Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
  • Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
  • Sie müssen Vorsorge treffen, dass
    • die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
    • die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
    • die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich zieht und bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
        • Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
        • die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden
        • Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
        • sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.
  • Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer angemessenen Versicherungssumme, eine Bankbürgschaft, Patronatserklärung oder ähnliches nachweisen, was die oben genannten Risiken abdeckt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, klären Sie gemeinsam mit Ihrer zuständigen Bergbehörde. Zusätzlich zu den Angaben im Hauptbetriebsplan, können im Sonderbetriebsplan folgende Unterlagen nötig sein:

  • gegebenenfalls Nachweis über die wasserrechtliche Erlaubnis
  • vollumfängliche Darstellung der Standortsituation mit Abstand zu Schutzgebieten und bestehender Infrastruktur:
  • geologische Gutachten
  • hydrogeologische Gutachten
  • naturschutzfachliche Beiträge
  • technische Beschreibungen der benötigten Anlagen, unter anderem für Bohrungen, Maschinen, Aufbereitungen
  • Angaben zu Betriebssicherheit (von Absperrung bis Zeitnachweis) und Betriebsüberwachung
  • Nachweise über ordnungsgemäße Abfallentsorgung und Zuwegung (Erfüllung aller relevanten Auflagen)
  • Beschreibung und Bewertung möglicher Einwirkungen auf die Umwelt und geplante Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung, naturschutzfachliche Beiträge, Lärmgutachten
  • Maßnahmen zur Wasserwirtschaft
  • Maßnahmen zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
  • Maßnahmen zum Immissionsschutz
  • Beschreibung der Betriebseinrichtungen, etwa Büro- und Sozialräume, Park- und Abstellplätze, Lagerflächen, Werkstätten, Tankstellen

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie Ihre bergbaulichen Aktivitäten kurzfristig und sofort ändern oder einstellen müssen, zum Beispiel weil das Leben oder die Gesundheit Ihrer Belegschaft oder Dritter oder bedeutende Sachgüter in Gefahr sind, dann reicht es zunächst, dass Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen. Anschließend müssen Sie jedoch so rasch wie möglich eine Zulassung für die Änderung beantragen.

Herausgebende Stelle

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Fachlich freigegeben am

22.06.2023
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

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  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
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