Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Feststellung der länderspezifischen Eignung von Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberinnen für eine internationale Adoption
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die internationale Adoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
 

Teaser

Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Eignungsprüfung auch länderspezifisch für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.

Verfahrensablauf

Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

  1. Bewerbungsverfahren in Deutschland und Registrierung als Adoptiveltern im Ausland
  2. Kindervorschlag, Kennenlernreise und gerichtliches Adoptionsverfahren im Ausland
  3. Anerkennung der internationalen Adoption in Deutschland (je nach Herkunftsland des Kindes) 

Nach einer positiven Feststellung der allgemeinen und länderspezifischen Eignung für die Aufnahme eines Kindes im Ausland wird die Adoptionsbewerbung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes an die zuständige Stelle im Herkunftsland des Kindes versandt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine anerkannte Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft oder die gemeinsame Zentral Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen.
 

Voraussetzungen

Eine länderspezifische Eignungsprüfung findet erst statt, wenn die allgemeine Eignung als Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberin für die Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland festgestellt wurde. 

Jedes Heimatland des Kindes hat verschiedene Voraussetzungen, beispielsweise die Ehedauer. Unerlässlich ist daher, dass vor der Aufnahme des internationalen Adoptionsverfahrens ein Beratungsgespräch stattfindet beziehungsweise geklärt wird, welche Auslandsvermittlungsstelle für Sie tätig wird. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bewerbung im Ausland werden, je nach Herkunftsland des Kindes, unterschiedliche Dokumente benötigt. Die Fachkräfte werden Sie ausführlich darüber informieren. 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 1.200

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Dokumente für die Bewerbung im Ausland haben zum Teil eine Gültigkeitsdauer. Die Fachkräfte werden Sie ausführlich darüber informieren.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

30.10.2023
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.