Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Löschung eines eingetragenen Ausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

Teaser

Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Löschungen sind ebenfalls zu beantragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Gießen

Voraussetzungen

Sie müssen die Löschung einer Ausbildung im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dokumente, die die Auflösung bestätigen.

  • Auflösungsvertrag oder
  • Kündigungsschreiben oder
  • Ähnliches

Bearbeitungsdauer

In Stoßzeiten (z.B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsgrundlage

  • Aktuelle Tarifvereinbarungen
  • Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

12.09.2023
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.