Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Für Auszubildende, welche die Ausbildungszeit zurückgelegt haben oder deren Ausbildung nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet ist die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der Zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu beantragen.
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Mit dem Antrag auf Zulassung erfüllen Sie die Anmeldevorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung und geben das Thema der Praktischen Prüfung verbindlich bekannt.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung sind:
- der Eintrag des Ausbildungsverhältnisses in das Berufsausbildungsverzeichnis
- die systematisch absolvierte Ausbildung über die genehmigte Ausbildungszeit in Berufsschule, Verwaltungsseminar und der praktischen Ausbildung einschließlich Dienstbegleitender Unterweisung
- in der Regel die Teilnahme an der Zwischenprüfung
- in der Regel die Vorlage eines ordnungsgemäß, mind. pc-schriftlich geführten Ausbildungsnachweises
- sowie allen tangierenden Bestimmungen des BBiG und der entsprechenden Ausbildungsordnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zulassung zur Abschlussprüfung:
- Je nach Thema der Praktischen Prüfung ggfs. spezielle Rechtsgrundlagen (z. B. Ortssatzungen)
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
- Stellungnahme der Ausbildungsbehörde zu dem Leistungsniveau in der praktischen Ausbildung und Dienstbegleitenden Unterweisung
- Ggfs. kompensierter Ausbildungsplan für die ggfs. verkürzte Ausbildungszeit
- Mindestens 2 Berufsschulzeugnisse des laufenden Kalenderjahres
Zulassung zur Wiederholungsprüfung:
- Soweit noch nicht eingereicht: Geänderter Vertrag und
- Geänderter Ausbildungsplan
- Ggfs. Antrag an den Prüfungsausschuss für den Erlass bereits positiv abgelegter Prüfungsteile
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist bis zu 3 Monaten vor dem Termin der schriftlichen Prüfungen zu stellen. Wird der Antrag nicht gestellt, ist die Teilnahme an dem anstehenden Prüfungstermin nicht möglich.
Antragsfrist: 3 Monate
Bearbeitungsdauer
In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen „Verwaltungsfachangestellte/-r“ und „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ vom 10. April 2000, Staatsanzeiger S. 1291, zuletzt geändert 26. Juli 2016, Staatsanzeiger S. 981
- Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf „Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste“ vom 29 August 2012, Staatsanzeiger S. 1061
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
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- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.