Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten.
Wenn Sie zu dem Adressatenkreis zählen und weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf die Einmalzahlung online nach dem vorgesehenen Verfahren stellen. Als antragsberechtigte Person erhalten Sie hierzu einen Zugangscode und ggf. eine PIN von Ihrer Ausbildungsstätte. Für die Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler ist das Anlegen eines BundID-Nutzerkontos erforderlich. Sie können Ihren Antrag bis zum 30.09.2023 stellen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Teaser
Sie könnne als Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler eine einmalige Energiepreispauschale erhalten. Dazu ist ein Antrag bei der zuständigen Stelle nötig.
Verfahrensablauf
Die Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler kann man digital beantragen.
- Sie richten sich ein BundID-Konto mit der eID-Funktion des Personalausweises, mit Ihrem ELSTER-Zertifikat, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel, Ihrer EU-Identität oder Ihrer Unionsbürgerkarte ein.
- Alternativ richten Sie sich ein BundID-Konto als Basisregistrierung mit Nutzername/Passwort ein.
- Sie erhalten von Ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode und ggf. eine PIN.
- Sie registrieren sich auf der Website www.einmalzahlung200.de mit Ihrem BundID-Konto.
- Sie geben den von Ihrer Ausbildungsstätte übermittelten Zugangscode (und ggf. die PIN) in das Antragsformular ein.
- Sie geben die weiteren erforderlichen Angaben an, insbesondere die IBAN Ihres Kontos, eines Gemeinschaftskontos oder eines Fremdkontos.
- Nach Absenden Ihres Antrags wird dieser an die zuständige Stelle im Land übermittelt und im jeweiligen Landesfachverfahren (voll-)automatisiert geprüft.
- Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten Ihren Bewilligungsbescheid.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Voraussetzungen
Es kommt für die Anspruchsberechtigung darauf an, was für eine Ausbildungsstätte sie besuchen und was für einen Abschluss sie anstreben. Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen, erhalten die Einmalzahlung. Das gilt auch für Auszubildende, die eine Fachschulklasse besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
|
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zugangscode (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
- Gegebenenfalls PIN (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
- IBAN aus dem SEPA-Raum
- Antragstellende benötigen ein BundID-Konto zur Identifizierung im Antragsprozess.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens 30. September 2023 gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Bewilligung.
Rechtsbehelf
Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Informationswebseite des BMBF zur Einmalzahlung
BundID
Webseite zum Anlegen eines BundID-Kontos. Dieses wird zur Antragstellung benötigt.
AusweisApp2
Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Zusammenhang mit dem BundID-Konto
Herausgebende Stelle
Projektgruppe Energiepreispauschale (BMBF)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.