Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Flugschulen können Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden.
Teaser
Sie können einen Bewerber für eine Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL melden.
Verfahrensablauf
- Die Flugschule meldet den Bewerber an.
- Die Behörde kann den Bewerbungsprozess bzw. die Ausstellung einer Pilotenlizenz ablehnen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.
Voraussetzungen
- Sprechfunkzeugnis
- Tauglichkeitszeugnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formular Bewerbermeldung
- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Bewerbers
- Antrag auf Auskunft aus der Luftfahrerkartei
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- LBA - Anfrageblatt
- Kopie der Pilotenlizenz (falls vorhanden)
- Kopie des Sprachfunkzeugnisses
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
- Nachweis der Zuverlässigkeit nach §7 Luftsicherheitsgesetz
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Erklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 24 Monate
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.