Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können die Neuausstellung Ihrer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) aufgrund von Verlust oder vollständig befüllter Rückseite beantragen.
Teaser
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL verlängern lassen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Neuausstellung der Pilotenlizenz
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag zusammen ein.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
- Rückgabe der alten Lizenz
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Zuständige Stelle
Zuständig sind:
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Voraussetzungen
Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag
- Gegebenenfalls Verlusterklärung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.
Antragsfrist: 24 Monate
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.