Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Chemische Stoffe Informationserteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Verbraucher können Sie beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, ob Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe enthalten (manchmal als SVHC abgekürzt; englisch für Substances of Very High Concern). Diese sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Prozent überschreitet.

Als besonders besorgniserregende Stoffe gelten Chemikalien, die bestimmte für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt negative Eigenschaften haben und dies in einem formalen Prozess bei der zuständigen Europäischen Chemikalienagentur festgestellt wurde. Die besonders besorgniserregenden Stoffe sind in der sogenannten Kandidatenliste gelistet. Diese können Sie online einsehen. Die Liste wird zweimal 2-mal jährlich mit neuen Stoffen ergänzt.

Die Auskunftspflicht gilt für die meisten Gegenstände, zum Beispiel aus den Bereichen:

  • Haushaltswaren, 
  • Textilien, 
  • Schuhe, 
  • Sportartikel, 
  • Möbel, 
  • Heimwerkerbedarf, 
  • Elektro-/Elektronikgeräte, 
  • Spielzeug, 
  • Fahrzeuge oder 
  • Verpackungen. 

Sie gilt nicht für Bereiche, die speziellen Regelungen unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Medizinprodukte, 
  • Arzneimittel, 
  • Lebensmittel, 
  • Kosmetika, 
  • Wasch- und Reinigungsmittel, 
  • Futtermittel, 
  • Pflanzenschutzmittel, 
  • Biozide und 
  • flüssige oder pulverförmige Produkte wie Lacke oder Farben.

Rechtliche Grundlage ist die REACH-Verordnung von 2006. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).

Teaser

Sie können Auskunft erhalten, ob Alltagsprodukte bestimmte gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien enthalten.

Verfahrensablauf

Sie können entweder mit dem Musterbrief oder mit der App „Scan4Chem“ des Umweltbundesamtes eine Anfrage zu  Chemikalien in Alltagsgegenständen stellen.

Anfrage mit Musterbrief:

  • Laden Sie den Musterbrief von der Website des Umweltbundesamtes als Word-Datei herunter.
  • Tragen Sie das Datum, Ihre Adresse (als Absender) sowie die Adresse des Herstellers ein.
  • Ersetzen Sie „XXXX“ durch den genauen Namen des Erzeugnisses. Zur sicheren Identifikation können Sie auch die Nummer unter dem Barcode des Erzeugnisses hinzufügen
  • Sie können den Musterbrief ausdrucken und bei Ihrem Einzelhändler oder Lieferanten einreichen. 

Anfrage mit App „Scan4Chem“:

  • Scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet den Barcode des Erzeugnisses ein oder geben Sie den Produktnamen ein. Sind bereits Informationen in der App hinterlegt, werden diese angezeigt. Sind noch keine Informationen in der App hinterlegt, wird automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur erstellt, die Sie per Klick senden können.

45 Tage nach Eingang der Anfrage sollte Ihnen die Antwort vorliegen.

  • Falls nicht, können Sie dies den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer mitteilen.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

maximal 45 Tage

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein, aber Musterbrief des Umweltbundesamtes
  • Onlineverfahren möglich: Ja
    • Kostenlose App Scan4Chem des Umweltbundesamtes
  • Schriftform nötig: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Fachlich freigegeben am

18.08.2020
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.