Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

Teaser

Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

Verfahrensablauf

  • Das Verfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.
  • Ist der Antrag vollständig, ist dieser mit den Unterlagen eventuell öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
  • Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
  • Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Vorbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt.
  • Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.
 

Voraussetzungen

  • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsunterlagen nach Rechtsgrundlage.

Die Formulare und eine Anleitung stehen online zum Download bereit.

Welche Gebühren fallen an?

Es können weitere Kosten anfallen.

Gebühr: EUR 600,00 - 450.000

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Fachlich freigegeben am

02.01.2024
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.