Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Ziel der Förderung ist die strategische Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitbandprojekten zur Gigabit-Versorgung. Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Institutionen sollen unmittelbare Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung geförderter Breitbandprojekte erhalten.
Darüber hinaus sollen Strategien, Studien und Konzepte Entscheidungsträgern im kommunalen Raum Unterstützung bei strategischen Fragen des Breitbandausbaus liefern.
Teaser
Förderung von Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen und sonstige Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen dienen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
- Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
- Bei positivem Verlauf erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förderzusage.
Zuständige Stelle
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Voraussetzungen
Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Projektskizze
- Projektkostenberechnung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.
Bearbeitungsdauer
Für dieses Förderprogramm kann keine pauschale Bearbeitungsdauer genannt werden. Dies ist abhängig von mehreren Faktoren, auf die die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen keinen Einfluss hat.
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Hessische Staatskanzlei, Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.