Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Erstaufforstung Genehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Neuanlage von Wald und die Aufforstung von Waldwiesen darf nur mit vorheriger Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde erfolgen. Wenn Sie ein solches Vorhaben planen und einen entsprechenden Antrag stellen, prüft die zuständige Behörde unter Beteiligung der unteren Forstbehörde (sowie weiterer beteiligter Fachbehörden), ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Nach dem Erhalt der jeweiligen Genehmigung können Sie Ihre Planungen umsetzen.  

Ihr Antrag auf Waldneuanlage wird in den Kreisausschüssen der Landkreise oder in den kreisfreien Städten bei den Magistraten geprüft und entschieden. In dem Verfahren werden jeweils weitere Fachbehörden (wie z.B. das Forstamt als untere Forstbehörde) beteiligt. Bei Flächen von über fünf Hektar Größe ergeht die Entscheidung zudem im Benehmen mit dem Träger der Regionalplanung und der oberen Forstbehörde.

Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen erteilt werden.

Teaser

Wenn Sie die Neuanlage von Wald und die Aufforstung von Waldwiesen planen, müssen SIe einen entsprechenden Antrag stellen.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ein.

Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab:

  1. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde
  2. Herstellung des Einvernehmens mit den zu beteiligenden Fachbehörden
  3. Prüfung und ggf. Aufnahme von Auflagen und Entscheidung über den Antrag
  4. Bei Erteilung der Genehmigung wird der Genehmigungsbescheid an Sie übermittelt

Voraussetzungen

Formloser schriftlicher Antrag:

  • Antragsteller (Name, Anschrift), Datum, Unterschrift
  • Beschreibung des Zwecks zur Neuanlage von Wald oder der Aufforstung von Waldwiesen 
  • Begründung zum Vorhaben
  • Angaben zum geplanten Zeitraum der Durchführung 
  • Angabe zu geplanten Baumarten 
  • Angaben zur Fläche für die eine Neuanlage von Wald oder Aufforstung einer Waldwiese vorgesehen ist:
    • Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
    • Flächengröße
    • Lageplan bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche
    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuch)
    • Angabe zur derzeitigen Nutzung
       

Welche Gebühren fallen an?

Kosten: 100,- Euro je Hektar.

Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV) - in der jeweils gültigen Fassung – festgelegt.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Monate

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

  • Bei Flächen von über fünf Hektar Größe ergeht die Genehmigung im Benehmen mit dem Träger der Regionalplanung und der oberen Forstbehörde.
  • Die Genehmigung kann nur versagt werden, wenn:
    • Interessen der Landesplanung und der Raumordnung,
    • Interessen der Landwirtschaft
    • Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes gefährdet werden oder
    • erhebliche Nachteile für die Umgebung zu befürchten sind.
  • Sie kann unter Auflagen erteilt werden.
  • Die Genehmigung schließt andere öffentlich-rechtliche Entscheidungen ein, die die Neuanlage von Wald betreffen
  • Sofern eine Aufforstung als Ersatzaufforstung vorgesehen ist:
    • diese kann auch vorlaufend nach den Vorschriften über das Ökokonto vorgenommen werden
    • mit der Maßgabe, dass die untere Naturschutzbehörde das Benehmen mit der unteren Forstbehörde herzustellen hat

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

20.02.2023
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.