Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

Voraussetzungen

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise

Welche Unterlagen werden benötigt?

Änderungsformular

Welche Gebühren fallen an?

Änderung: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

Was sollte ich noch wissen?

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Herausgebende Stelle

SWR

Fachlich freigegeben durch

SWR;

redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.