Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Hier können Sie eine Förderung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen.
Im Einzelnen werden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gefördert:
- Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken sowie Standort- und Klimabedingungen durch sowie Anpflanzungen nach Flurbereinigungsmaßnahmen.
- Umstellung von Steillagenflächen auf Querterrassierung
- Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern
- Installation von Bewässerungsanlagen
Teaser
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach dem Hessischen Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein und Art. 46 der VO (EIU) 1308/2013.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Zuwendung muss zwischen 01. Juli und dem 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, gestellt werden. In diesem Zeitraum stehen die benötigten Unterlagen und Formulare im Agrarportal zur Verfügung.
- Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie der Bewilligungsstelle eine Abschlussmeldung (Verwendungsnachweis) vorlegen. Diese kann vom 01. Mai bis zum 30. Juni abgegeben werden.
- Die Auszahlung der Beihilfe beantragen Sie im Rahmen des Gemeinsamen Antrages bis zum 15.05. des jeweils laufenden Jahres.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau.
Voraussetzungen
- Ihre Rebflächen sind in der Weinbaukartei des Landes Hessen erfasst
- Sie üben die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Rebflächen aus
- Die Rebfläche ist größer als 500 m². Die Fläche kann sich auch durch die Bildung einer Bewirtschaftungseinheit aus nebeneinanderliegenden Rebflächen, die ebenfalls zur Umstrukturierung beantragt sind, zusammensetzen. Die zuwendungsfähige Fläche ist definiert durch den äußeren Umfang der Rebstöcke zuzüglich eines Puffers, dessen Breite der halben Entfernung zwischen den Pflanzreihen entspricht.
- Sie müssen den Antrag bis spätestens 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, stellen und spätestens bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres abschließen
- Sofern eine neue Unterstützungsanlage errichtet wird, müssen Mindestzeilenbreiten eingehalten werden
- Eine Reduzierung des Zeilenabstands ist nur förderfähig, wenn die ursprüngliche Zeilenbreite mindestens 2,30 m beträgt
- Bei der Maßnahme 1.1 Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken muss die Ziel-Zeilenbreite um mindestens 10 cm vor der ursprünglichen Zeilenbreite abweichen
- Für eine Förderung nach Nr. 1.1 dürfen nur für Hessen klassifizierte Keltertraubensorten angepflanzt werden.[
- Die Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern muss als Trocken- oder Natursteinmauern erfolgen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zuwendungsantrag:
- Antragsformular
- Bankbestätigung
- Nachweis der beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs
- Kostenvoranschlag (nur für Weinbergsmauern und Bewässerungsanlagen)
- Planskizze, auf der die Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück) und Größe der beantragten Pflanzung innerhalb eines Flurstücks eindeutig zu erkennen sind (nur bei Neuanlagen von Rebflächen)
Abschlussmeldung:
- Formular zur Abschlussmeldung
- Bei Neu und Wiederbepflanzungen: Skizze mit Lage und Größe der tatsächlich bepflanzten Fläche auf dem Flurstück oder den Flurstücken
- Rebenbegleitschein (Lieferschein)
- Zusätzlich bei Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern oder Installation von Bewässerungsanlagen: Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) im Original.
Auszahlungsantrag:
- Online-Formular im Rahmen des Gemeinsamen Antrags
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anträge spätestens bis 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, stellen und die Maßnahme spätestens bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres abschließen.
Die Auszahlung der Beihilfe Umstrukturierung und Umstellung wird mit dem Gemeinsamen Antrag bis zum 15.05. des jeweils laufenden Jahres beantragt.
Bearbeitungsdauer
Regelbearbeitungsdauer für die Antragsstellung.
Bearbeitungsdauer: 4 - 5 Monate
Die Bearbeitungsdauer für den Auszahlungsantrag beträgt nach Art. 25 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 maximal 12 Monate.
Bearbeitungsdauer: 8 - 10 Monate
Rechtsbehelf
Klageverfahren
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja, zur Registrierung im Agrarportal
- Online-Dienste vorhanden: Antrag auf Auszahlung: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.