Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde zusammen mit der Gemeinde.

Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
  • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
  • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
  • Beseitigung baulicher Anlagen,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Bei Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind die Vorschriften einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung nicht anzuwenden. Hier muss eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.

Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung sind nicht betroffen:

  • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
  • Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,
  • Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Teaser

Sie können eine Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die Baugenehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Sind alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt, trifft die Baugenehmigungsbehörde eine abschließende Entscheidung gemeinsam mit der Gemeinde.
  • Im positiven Ergebnis dieser Entscheidung erhalten Sie einen Ausnahmegenehmigungsbescheid.

Zuständige Stelle

Baugenehmigungsbehörde

Voraussetzungen

Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag Ausnahmegenehmigung zu einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung

Welche Gebühren fallen an?

  • keine

Welche Fristen muss ich beachten?

  • keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

31.08.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.