Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen D, DE, D1, D1E beantragen.

Die Klasse D berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klasse D1 ist eingeschlossen.

Die Klasse D1 berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen, in denen maximal 16 Personen (außer dem Fahrer) mitfahren können und deren Länge maximal 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Die Klasse DE berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klassen BE und D1E sind hier eingeschlossen.

Die Klasse D1E berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klasse BE ist eingeschlossen.

Teaser

Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen D, DE, D1, D1E beantragen (umgangssprachlich Bus- Klassen“). Diese Fahrerlaubnis wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • für die D- Klasse müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse B sein. Bezüglich Ausnahmen vom Mindestalter siehe § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV).
  • für die Klasse D1 müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse B sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre für Personen, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
  • für die Klasse DE müssen Sie mindestens 24 Jahre alt und im Vorbesitz der Klasse D sein. Bezüglich Ausnahmen vom Mindestalter siehe § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung.
  • für die Klasse D1E müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse D1 sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre für Personen, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Benennung einer Fahrschule
  •  Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personal-ausweis, Reisepass), ggf. Meldebescheinigung
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverord-nung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hoch-format)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung(§ 12 Abs. 6 und Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2). Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Mus-ter der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (§11 Abs. 9 und Anlage 5 FeV). Sie können die Bescheinigung von einem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • aktueller Führerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (darf bei Antragsstellung nicht älter als 3 Monate sein)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Frühestens sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters kann die Fahrerlaubnis für das Führen von Bussen (D-Klassen) beantragt werden.

Die Fahrerlaubnis wird längstens für 5 Jahre erteilt.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrbe-rechtigung der alte Originalführerschein abzugeben.

Soweit Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, sind die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) zu beachten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

12.08.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.