Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Nach einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, einer Namensänderung oder einer Geschlechtsangleichung müssen diese personenbezogenen Daten im Hochschulverwaltungssystem abgeändert werden. Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihrer Hochschule.
Eine Änderung Ihrer Anschrift können Studierende im Selbstbedienungsportal der Hochschule vornehmen.
Eine Namensänderung muss der Hochschule rechtzeitig vor Abschluss der Studienzeit mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung zur Ausstellung neuer Dokumente auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neuausstellungen von Dokumenten in diesem Rahmen müssen gegebenenfalls gesondert angefordert werden.
Teaser
Wenn sich Ihre Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihr Name oder Geschlecht geändert hat, müssen Sie das der Hochschule mitteilen, damit Bescheinigungen und Abschlussdokumente richtig ausgestellt und zugestellt werden können. Stellen Sie hierzu einen Antrag.
Verfahrensablauf
Gemäß den Vorgaben Ihrer Hochschule stellen Sie den Antrag auf Änderung Ihrer Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihres Namens oder des Geschlechts.
Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.
Zukünftige Unterlagen werden anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.
Voraussetzungen
- Änderung der Adresse
- Änderung der Staatsbürgerschaft
- Namensänderung
- Geschlechtsangleichung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
- Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
- Angabe der neuen Anschrift
- Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Namensänderung muss rechtzeitig noch vor Abschluss der Studienzeit und vor dem Ausstellen von Abschlussdokumenten der Hochschule mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neue Dokumente können dann rückwirkend erstellt werden.
Die Mitteilung über die Änderung der Anschrift sollte zeitnah erfolgen, damit Postsendungen weiterhin zugestellt werden können.
Die Mitteilung über die Änderung der Staatsbürgerschaft während des Studiums sollte zeitnah erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Änderungen können bis zu einer Woche dauern.
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.