Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Exmatrikulation beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der jeweiligen Hochschule beendet.

Die Exmatrikulation erfolgt zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.

Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden. Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.

Teaser

Eine Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an einer Hochschule. Nach der Exmatrikulation sind Studierende nicht mehr an der jeweiligen Hochschule eingeschrieben. Studierende können sich selbst exmatrikulieren oder durch die jeweilige Hochschule exmatrikuliert werden.

Verfahrensablauf

  • Ein Antrag auf Exmatrikulation wird bei der Hochschule gestellt.
  • Nach durchgeführter Exmatrikulation wird ein entsprechender Bescheid erstellt.
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendenausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eingeschriebene Studentin beziehungsweise eingeschriebener Student an einer Hochschule sein.
  • Sie haben einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt und die notwendigen Angaben gemacht.
  • Sie haben alle Ihre Studienleistungen erbracht und stehen am Ende Ihres Studiums.
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendenausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Exmatrikulation kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation innerhalb weniger Tage bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.

Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.

Rechtsbehelf

Im Falle einer Exmatrikulation von Amts wegen kann innerhalb von einem Monat nach Zugang der Exmatrikulation Widerspruch eingelegt werden.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.