Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Denkmalauskunft Bau- und Kunstdenkmal
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.

Eine Erstinformation zu vielen Bau- und Kunstdenkmälern in Hessen erhalten Sie über die öffentlich zugängliche Denkmaldatenbank DenkXweb. Das DenkXweb befindet sich noch im Aufbau. Es werden regelmäßig weitere hessische Städte und Landkreise online gestellt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist, können Sie eine Anfrage stellen. Dazu sollten Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen.

Diese Auskunft bezieht sich auf die Eigenschaft als Bau- und Kunstdenkmal nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Kulturdenkmal) und § 2 Absatz 3 HDSchG (Bestandteil einer Gesamtanlage).

Teaser

Angefragt werden kann einerseits eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen ist.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Voraussetzungen

  • berechtigtes Interesse

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Anträge / Formulare

  • Formulare: Online-Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Fachlich freigegeben am

08.07.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.