Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.
Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
Teaser
Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich die Wohnortangabe im Reisepass ändern zu lassen.
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.