Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
vorübergehende Teilnahme von Fahrzeugen, die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat zugelassen sind, am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit einem Kraftfahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist, dürfen Sie vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen. Diese vorübergehende Nutzung ist zeitlich begrenzt bis zu einem Jahr.

Voraussetzungen

  • Eine gültige Zulassungsbescheinigung von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates.
  • Die Zulassungsbescheinigung wird mitgeführt.
  • Kein regelmäßiger Standort im Inland.
  • Das Fahrzeug ist betriebs- und verkehrssicher.
  • Die Zulassungsbescheinigung ist in deutscher Sprache abgefasst und entspricht in ihrer Form der Richtlinie 1999/37/EG oder dem Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr. Wenn nicht, muss zusätzlich eine bestätigte Übersetzung mitgeführt werden.
  • In einem anderen Staat zugelassene Kraftfahrzeuge müssen an der Vorder- und Rückseite ihre heimischen Kennzeichen führen.
  • Krafträder benötigen nur ein Kennzeichen an der Rückseite.
  • In einem anderen Staat zugelassene Anhänger müssen an der Rückseite ihr heimisches Kennzeichen oder, wenn ein solches nicht zugeteilt oder ausgegeben ist, das Kennzeichen des ziehenden Kraftfahrzeugs führen.

Solche Fahrzeuge müssen außerdem das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates (Nationalitätenkennzeichen) führen, es sei denn, dieses Unterscheidungszeichen ist entsprechend der europarechtlichen Vorgaben bereits am linken Rand des Kennzeichens aufgeführt.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat LA 23

Fachlich freigegeben am

23.08.2017
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.