Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt ihn den Abgabepflichtigen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt die zuständige Stelle den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt ihn den Abgabepflichtigen ohne Begründung mit.
Teaser
Die Mitteilung der festgestellten Marktwerte und Förderabgaben werden öffentlich bekannt gegeben.
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle stellt den Marktwert fest und veröffentlicht diesen.
Voraussetzungen
Sie sind abgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachfolgende Angaben sind zur Feststellung notwendig:
- marktwertbildenden Erlöse,
- Mengen
- Preise
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.