Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Feldes- und Förderabgabe Erhebung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis zum gewerblichen Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen haben Sie jährlich eine Feldesabgabe und als Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung haben Sie jährlich für die innerhalb des jeweiligen Jahres gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe an das Land zu entrichten, wenn sich das Erlaubnisfeld beziehungsweise Bewilligungsfeld im Bundesland befindet.

Betroffen sind Bodenschätze wie:

  • Steinsalz und Sole
  • Kiese und Sande
  • Quarz- und Spezialsande
  • Natursteine
  • Tonige Gesteine
  • Gesteine zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen aus Sandsteinen

Teaser

Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Bodenschätzen? Dann müssen Sie jährlich eine Feldesabgabe zahlen.

Verfahrensablauf

Für den entsprechenden Erhebungszeitraum reichen Sie schriftlich die Feldes- und Förderabgabeerklärungen sowie gegebenenfalls  Förderabgabevoranmeldungen ein. Die zuständige Stelle setzt dann die Abgabe fest und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid, aus dem die festgesetzte Abgabe sowie die noch zu leistende Zahlungsverpflichtung hervorgeht.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis oder
  • Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung und
  • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld und
  • Die Voraussetzungen einer Befreiung liegen nicht vor (Gewinnung ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und keine wirtschaftliche Verwertung der Bodenschätze)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Amtlicher Vordruck der

  • Feldesabgabeerklärung
  • Förderabgabeerklärung
  • Förderabgabevoranmeldung

Rechtsbehelf

Ihr Rechtsbehelf geht aus dem schriftlichen Festsetzungsbescheid hervor.

Was sollte ich noch wissen?

Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag erhoben.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

19.02.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.