Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ihr Personalausweis ist mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium, einem sog. „Chip“ ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten

1.    aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises oder

2.    aus einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät.

Auf dem Chip des Personalausweises sind folgende Daten gespeichert:

  1. Familienname und Geburtsname,
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad
  4. Tag und Ort der Geburt
  5. Lichtbild
  6. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Wohnung in Deutschland"
  7. Staatsangehörigkeit
  8. Ordensname, Künstlername
  9. Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke

Das Personalausweisgesetz regelt auch welche Daten zur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 10a Absatz 1 Satz 1 auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät gespeichert werden dürfen.:

Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe können folgende Daten mit der Online Ausweisfunktion übermittelt werden:

  • Familienname und Vornamen(n)
  • Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift und Postleitzahl
  • wenn angegeben: Geburtsname
  • wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername
  • wenn angegeben: Doktorgrad

Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.

Für hoheitliche Zwecke wird im Chip Ihres Personalausweises Ihr Lichtbild gespeichert. Bis Juli 2021 war die zusätzliche Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip freiwillig; seit dem 2. August 2021 ist sie für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend. Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen. Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt.

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten im Chip Ihres Personalausweises.

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.07.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.