Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Sie sind verpflichtet, die Wiederbepflanzung derselben oder einer anderen zum Betrieb gehörenden Weinbaufläche/Rebfläche zur Fortschreibung der Weinbaukartei zu beantragen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der geplanten Wiederbepflanzung in das Formular ein.
Teaser
Sie beantragen die Wiederbepflanzung einer Weinbaufläche/Rebfläche bei der zuständigen Behörde.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Wiederbepflanzung der Weinbaufläche/Rebfläche über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde.
- Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.
- Sie erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen vor der Wiederbepflanzung eine Genehmigung, die Sie zur Anpflanzung berechtigt.
- Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Weinbau
Voraussetzungen
- Sie oder Ihr Betrieb beabsichtigen, eine oder mehrere Weinbauflächen/rebflächen wieder zu bepflanzen.
- Die Belange Dritter (z.B. Naturschutz) sind geklärt.
- Es stehen ausreichend Pflanzrechte in ihrem Pflanzrechtekonto zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Der Antrag auf Wiederbepflanzung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Rodung gestellt werden.
- Die Anpflanzung muss innerhalb von 3 Jahren nach der Genehmigung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.