Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Teaser

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Verfahrensablauf

Für Leistungen nach § 4 HHG sind die Versorgungsämter am Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

An das örtlich zuständige Versorgungsamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der örtlich zuständigen Versorgungsamtes.

Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Welche Unterlagen werden benötigt?

Rehabilitierungsbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine für die Antragstellung.

Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Rechtsbehelf

Eine Klage beim örtlich zuständigen Sozialgericht ist möglich.

Anträge / Formulare

Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

Was sollte ich noch wissen?

Die Rehabilitierungsbescheingung stellt das örtlich zuständige Regierungspräsidium auf Antrag aus.

Unterstützende Institutionen

zum Beispiel:

  • die Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V.,
  • Landesverband Hessen und Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

17.11.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.