Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung als Ersatzbescheinigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Lohnsteuerabzug wird von Ihrem Arbeitgeber in der Regel auf der Grundlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für Sie durchgeführt. In einigen Fällen ist ein Abruf der ELStAM allerdings nicht möglich, z.B. weil

  • Meldedaten fehlerhaft sind,
  • Ihr Arbeitgeber nicht am ELStAM-Verfahren teilnimmt,
  • Ihnen (noch) keine Identifikationsnummer zugeteilt wurde, obwohl Sie unbeschränkt steuerpflichtig und im Inland meldepflichtig sind,
  • Sie einer Personengruppe angehören, die noch nicht am ELStAM-Verfahren teilnehmen kann, weil sie im Inland nicht meldepflichtig ist:
    • Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die über keinen Wohnsitz verfügen (z.B. Obdachlose, Inhaftierte)
    • Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer i.S.d. § 1 Abs. 4 EStG, die einen Freibetrag im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragen
    • Erweitert unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer i.S.d. § 1 Abs. 2 EStG
    • Auf Antrag wie unbeschränkt steuerpflichtig zu behandelnde Arbeitnehmer i.S.d. § 1 Abs. 3 EStG

Das zuständige Finanzamt stellt Ihnen dann auf Antrag eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ aus, die ersatzweise von Ihrem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug verwendet werden kann (sog. Ersatzbescheinigung). Liegt Ihrem Arbeitgeber eine solche Bescheinigung nicht vor, muss er den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vornehmen.

Teaser

Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht möglich ist.

An wen muss ich mich wenden?

Das für Sie zuständige Wohnsitz-Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Das für Ihren Arbeitgeber zuständige Betriebsstätten-Finanzamt können Sie Ihrer Lohnabrechnung oder dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt (abhängig vom Antragsgrund: grundsätzlich Ihr Wohnsitz-Finanzamt, in Fällen mit Auslandsbezug das Betriebsstätten-Finanzamt Ihres Arbeitgebers).

Voraussetzungen

Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abhängig vom Antragsgrund

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

§ 39 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie § 39e Absatz 8 Einkommensteuergesetz (EStG)

Anträge / Formulare

Abhängig vom Antragsgrund:

  • Formular „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__“
  • Formular „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer“
  • Formular „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__ bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht und für übrige Bezieher von Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen“
  • OnlineVerfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8.11.2018 (BStBl I S. 1137) und vom 7.11.2019 (BStBl I S. 1097)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

16.08.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.