Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Kurzzeitpflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie betreuen eine Angehörige oder einen Angehörigen und können die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbringen? Und reicht auch die teilstationäre Pflege nicht aus? Dann haben Sie beziehungsweise die oder der Pflegebedürftige (mit Pflegegrad 2 bis 5) Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

Dies gilt:

1.    für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen

oder

2.    in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Pro Jahr stehen Ihnen für diese acht Wochen 1612 Euro zur Verfügung.

Sie können auch die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung der oder des Pflegebedürftigen sowie Investitionskosten, die während des Heimaufenthaltes anfallen, können Sie sich von der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstatten lassen.

Das Pflegegeld, das Sie für die Betreuung zu Hause erhalten, wird für acht Wochen bis zu 50 Prozent weitergezahlt.

Teaser

Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

Voraussetzungen

  • Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
  • die häusliche Pflege kann für einen vorübergehenden Zeitraum nicht geleistet werden
  • Pflegegrad 2 bis 5 liegt vor

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fragen Sie bei der  jeweiligen Pflegekasse an, welche  Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragsstellung ist kostenlos. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Anträge / Formulare

Fragen Sie bei der jeweiligen Pflegekasse an, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.11.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.