Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegeleistungen.
Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, dass nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.

Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.

Teaser

Bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Versicherungsausfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegegeld, stellt eine Pflegekraft, gewährt Heimpflege und erbringt zusätzliche Leistungen.

Verfahrensablauf

Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Unfallversicherung.

Voraussetzungen

  • Die Pflegebedürftigkeit ist die Folge eines anerkannten Versicherungsfalls
  • Für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wird in erheblichem Umfang Hilfe benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Anträge / Formulare

Fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.11.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.