Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen haben Anspruch auf medizinische Rehabilitation kurz REHA genannt.
Die REHA dient dazu Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen. Durch die REHA-Maßnahmen soll die Lebensqualität verbessert werden. Die REHA hilft Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Menschen können nach einer REHA nach Möglichkeit wieder oder weiter einem Beruf nachgehen. Sie sollen nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen:
• Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln,
• Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder,
• Arznei- und Verbandsmittel,
• Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
• Psychotherapie
• Hilfsmittel
• Belastungserprobung und Arbeitstherapie.
Bei Behinderung oder chronischer Krankheit:
• Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind
• Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung,
• Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen,
• Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen, wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen,
• Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten,
• Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen
Teaser
Menschen mit Behinderungen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf medizinische Rehabilitation.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.