Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Sie geben Ihre Stimme auf einem amtlichen Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Teaser
Wie die Stimmabgabe im Wahlraum bei einer Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Verfahrensablauf
Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Die Wählerin oder Wähler betritt den Wahlraum. Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus.
- Die Wählerin oder Wähler kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine.
- Die Wählerin beziehungsweise der Wähler tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch.
- Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments).
- Die Wählerin oder der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
Bearbeitungsdauer
entfällt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Was sollte ich noch wissen?
Die Wahlkabine darf nur einzeln betreten werden, außer wenn eine Hilfsperson zur Stimmabgabe benötigt wird. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.