Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Informationspflichten von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern; Meldung einer Maßnahmenwertüberschreitung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 der 42. BImSchV und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 der 42. BImSchV zu informieren, wenn bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung der in Anlage 1 der 42. BImSchV genannten Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser festgestellt wird. Die zuständige Behörde nimmt die Information entgegen und prüft die von Ihnen veranlassten Maßnahmen.

Teaser

Überschreitungen von Maßnahmenwerten für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser müssen Sie der zuständigen Behörde melden!

Verfahrensablauf

Die Information nach der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider erfolgt über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“.

Um über die Überschreitung eines Maßnahmenwertes zu informieren, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Einstellung der Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage, kann eine Information erfolgen

Nachstehend finden Sie Hinweise zur Anmeldung und Registrierung.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Überschreitung eines Maßnahmenwertes sind Sie u.a. verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren.

Rechtsbehelf

Diese Information stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare

Die Information nach der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider erfolgt elektronisch über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

15.03.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.