Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Teaser
Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Verfahrensablauf
Sofern Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können, erfolgt eine Eintragung wie folgt:
- Sie stellen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl einen schriftlichen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
- Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnung).
Voraussetzungen
Deutsche Wahlberechtigte werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl,
- für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für ihre Hauptwohnung,
- als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
- als Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge oder
- als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
- für eine Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland
gemeldet sind.
Auf Antrag werden deutsche Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn sie
- ohne eine Wohnung innezuhaben sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufhalten oder
- sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl zu stellen. Er muss den
- Familiennamen,
- die Vornamen,
- das Geburtsdatum,
- die genaue Anschrift enthalten.
- Der Antrag muss zudem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Bearbeitungsdauer
etwa 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.