Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Wählbare Personen zur Europawahl
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Bewerberin oder Bewerber zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.

Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind Sie wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.

Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein. Sie sind nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.

Für die Bescheinigung der Wählbarkeit stellt die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag eine Wählbarkeitsbescheinigung aus.

Teaser

Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.

Verfahrensablauf

Die Voraussetzungen Ihrer Wählbarkeit sind in der Regel im Melderegister hinterlegt. Die Bescheinigung der Wählbarkeit stellt auf Antrag für Bewerber in Deutschland die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus. Für Bewerber, die keine Wohnung in Deutschland innehaben und sich dort auch sonst nicht gewöhnlich aufhalten, erteilt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Wählbarkeitsbescheinigung. Sie ist bei der für den Wohnort des Bewerbers oder Ersatzbewerbers zuständigen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, sonst unmittelbar unter Vorlage der erforderlichen Nachweise zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Voraussetzungen

Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und als Unionsbürger in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten  und
  • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen hierfür ihren Personalausweis oder Ihr ausländisches Ausweisdokument.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

11.10.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.