Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Teaser
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Verfahrensablauf
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.