Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.

Teaser

Bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung führen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte. Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen zugelassen werden.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung,
  • Prüfung,
  • Bescheidung

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP).

Voraussetzungen

Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit folgenden Angaben

  • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
  • betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
  • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
  • Sachverständigengutachten, auf Verlangen der Behörde

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.07.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.