Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Beratung nach dem BBiG anmelden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei Fragen rund um die Ausbildung beraten verschiedene Institutionen die Auszubildenden und die Betriebe.

Die Beratung für Auszubildende umfasst Themen wie

  • Berufsberatung,
  • Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch oder
  • Wechsel des Ausbildungsplatzes

Auch als Unternehmen können Sie die Beratung in Anspruch nehmen.

Sie können sich als Unternehmen über folgende Themen beraten lassen:

  • Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb
  • Jugendschutz
  • Rechte und Pflichten der Auszubildenden

Sie können sich bereits vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages beraten lassen.

Sie werden aber auch während Ihrer Ausbildung beraten. 

Sie können die Berater und Beraterinnen von sich aus ansprechen. Die Berater und Beraterinnen besuchen zu besonderen Veranstaltungen auch Schulen und Messen.

Teaser

Sie haben Fragen rund um Ihre Ausbildung? Sie möchten ein Ausbildungsbetrieb werden? Hier finden Sie Informationen zur Ausbildungsberatung.

Verfahrensablauf

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich über die Ausbildung zu informieren.

Sie können jederzeit einen Termin bei einer beratenden Institution vereinbaren. Das heißt dass Sie vor, während und nach Ihrer Ausbildung sich beraten lassen können.

Sie können einen Berater oder eine Beraterin auch bei einer regelmäßigen Veranstaltung ansprechen (zum Beispiel Messe, Schulen).

Sie werden dann in einem gemeinsamen Termin umfassend beraten. Bei Bedarf findet der Termin mit allen Beteiligten statt.

Voraussetzungen

Keine.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

21.09.2020
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.