Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Wertpapiere – Zulassung zum regulierten Markt beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Wertpapiere im regulierten Markt an einer Börse handeln lassen wollen, benötigen Sie dafür eine Zulassung durch die Geschäftsführung. Es sei denn, die Wertpapiere sind bereits gesetzlich zugelassen.

Teaser

Wertpapiere, die Sie an der Börse zum Handel am regulierten Markt platzieren wollen, müssen vorher zugelassen worden sein.

Voraussetzungen

  • Als Unternehmen, welches ein Wertpapier emittieren will, müssen Sie den Antrag auf Zulassung bei der Börse stellen zusammen mit
    • einem Kreditinstitut,
    • einem Finanzdienstleistungsinstitut,
    • einem Wertpapierinstitut,
    • der Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens in Deutschland, die Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, oder
    • der deutschen Zweigniederlassung eines CRR-Kreditinstituts mit Sitz in einem anderen Staat des EWR.
  • Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten beziehungsweise einen notifizierten Prospekt vorlegen. Diesen müssen Sie vor der Einführung des Wertpapiers an der Börse veröffentlichen.
  • Ihr Unternehmen muss mindestens seit 3 Jahren bestehen und Sie haben für die 3 dem Antrag vorangegangenen Geschäftsjahre Jahresabschlüsse offengelegt.
  • Die Wertpapiere müssen – abhängig von ihrer Gattung – bestimmte Mindestbeträge hinsichtlich
    • voraussichtlichem Kurswert,
    • Eigenkapital,
    • Gesamtnennbetrag oder
    • Stückzahl aufweisen.
  • Die Wertpapiere müssen frei handelbar sein.
  • Die Stückelung der Wertpapiere, insbesondere die kleinste Stückelung und die Anzahl der in dieser Stückelung ausgegebenen Wertpapiere, müssen den Bedürfnissen des Börsenhandels und des Publikums Rechnung tragen.
  • Zuzulassende Aktien müssen ausreichend gestreut sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Billigungsbescheinigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beziehungsweise der zuständigen Behörden anderer Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  • Kopie der Globalurkunde beziehungsweise Sammelurkunde für Wertpapiere
  • Satzung oder Gesellschaftsvertrag in der derzeit gültigen Fassung
  • beglaubigter Handelsregisterauszug nach neuestem Stand
  • Genehmigungsurkunden, wenn
    • die Gründung des Emittenten,
    • die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit oder
    • die Ausgabe der Wertpapiere einer staatlichen Genehmigung bedarf
  • Nachweise über die Rechtsgrundlage der Wertpapierausgabe
  • Jahresabschlüsse und die Lageberichte für die letzten 3 Geschäftsjahre, einschließlich der Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

30.09.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.