Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.
Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:
- Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
- Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen),
- Abführmittel
- Arzneimittel bei Reisekrankheiten.
Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:
- Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard sind und vom Arzt/der Ärztin verordnet werden.
Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.
Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.
Teaser
Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mit Verbandmitteln.
An wen muss ich mich wenden?
Wegen einer Verordnung von Arzneimitteln wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt / Ihre Haus- oder Fachärztin.
Bei Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Zuständige Stelle
Bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren verordnenden Vertragsarzt / Ihre verordnende Vertragsärztin und an Ihre Krankenkasse.
Voraussetzungen
Gegebenenfalls gibt es Verträge zur besonderen Versorgung. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Welche Unterlagen werden benötigt?
• vertragsärztliche Verordnung oder Rezept
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an (Zuzahlung, Betrag über dem eventuellen Festbetrag). Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Rechtsbehelf
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht der Anspruch auf Arzneimittel als Sachleistungsanspruch. Sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Arzneimittel im Einzelfall nicht übernimmt, können Sie Widerspruch erheben.
Anträge / Formulare
Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.