Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Medizinische Vorsorge für krankenversicherte Mütter und Väter
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen

  • Mutter-Kind-Kuren (Maßnahme)
  • Vater-Kind-Kuren (Maßnahme)

Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.

In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.

Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Teaser

Krankenkassen bieten Leistungen zur Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter an.

Verfahrensablauf

Sie stimmen sich mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab und füllen gemeinsam das Antragsformular der Krankenkasse aus. Dieses wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Voraussetzungen

Für Mütter und Väter:

  • Ihre Gesundheit ist stark geschwächt. Dieser Zustand könnte in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen.
  • eine bereits eingetretene Krankheit soll sich nicht verschlimmern
  • Pflegebedürftigkeit droht

Für die Mitnahme von Kindern:

  • Sie sind erziehungsberechtigt
  • Das Kind/die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
  • Das Kind/die Kinder können nicht anderweitig versorgt werden.

Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen erstellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin.

Welche Gebühren fallen an?

Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

24.07.2020
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.