Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Unterstützung für Unternehmen bei den Coronavirus-Folgen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unter den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus leiden, können verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Um sich über die Möglichkeiten zu informieren, können Sie sich unter anderem an das Bundeswirtschaftsministerium wenden.

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seinen Internetseiten über die verfügbaren Instrumente und hat eine Hotline zu wirtschaftsbezogenen Fragen des Coronavirus eingerichtet.

Zu möglichen Unterstützungen gehören zum Beispiel 

  • Kredite und andere Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf, 
  • Bürgschaften,
  • Kurzarbeitergeld und
  • weitere Instrumente.

Auch kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten.

Über Kreditmöglichkeiten für betroffene Unternehmen informiert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. 

Hinweis: Die angebotenen Unterstützungen können sich durch neue Gesetze kurzfristig ändern. 

Informationen für Hessen:

An wen muss ich mich wenden?

Allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen:

Bundeswirtschaftsministerium
Hotline zu Wirtschaftsfragen des Coronavirus: 030 186151515
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 9:00 bis 17:00 Uhr

Informationen über Kredite für Unternehmen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)  
Hotline für Unternehmen: 0800 5399001
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Informationen zum Kurzarbeitergeld:

Bundesagentur für Arbeit
Hotline für Unternehmen: 0800 4555520
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Welche Gebühren fallen an?

keine (gegebenenfalls Kosten für Telefon oder Telekommunikation)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

18.03.2020
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.