Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Schienenverkehrslärm
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei der ansonsten umweltschonender Bahn ist der Lärm das gravierendste Umweltproblem. Er wird zunehmend zum Hemmschuh für den Ausbau des Schienennetzes und gefährdet das politische Ziel, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Schienenverkehrslärm ist der Lärm der durch den Betrieb von Fahrzeugen auf Schienenwegen sowie Rangier- und Umschlagbahnhöfen entsteht.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist der jeweilige Eisenbahnverkehrsbetreiber (z. B. Deutsche Bahn),  der jeweilige Infrastrukturbetreiber (z. B. DB-Netz) und bei öffentlichen Schienenwegen die jeweilige Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes. Bei U- und Straßenbahnen können Sie sich an die zuständige Verkehrsgesellschaft wenden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Rollgeräusche sind bei den üblichen Geschwindigkeiten die dominierende Lärmquelle im Schienenverkehr. Für eine effektive Lärmminderung müssen verschiedene Maßnahmen kombiniert werden.

  • Die Schiene muss glatt sein (akustisches Schienenschleifen)  und darf nur wenig Schall abstrahlen (Schienenstegdämpfer, Schienenstegabschirmungen, niedrige Schallschutzwände etc.)
  • Die Räder müssen glatt sein (Scheibenbremsen, K- oder LL-Sohlen statt Grauguss-Sohlen) und sollen nur wenig Schall abstrahlen (günstige Radformen, Radabsorber, Radabschirmungen)

Lärmminderungsmaßnahmen am Ausbreitungsweg sollten erst nach den Maßnahmen am Fahrzeug und Gleis genutzt werden, um die Lärmimmissionen weiter zu verringern. Dazu zählen Schallschutzwände, -wälle und -fenster.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.