Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
EU-Förderung Beschäftigung und soziale Eingliederung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für Projekte sozialer Träger, Institutionen, Vereine oder Unternehmen können Fördergelder der Europäischen Union beantragt werden. Die Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen für Projekte zur Verfügung, die die Beschäftigungsmöglichkeiten und soziale Eingliederung hessischer Bürgerinnen und Bürger fördern und verbessern. Die Mittel werden über die hessischen Ministerien sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen als zwischengeschaltete Stelle zur Verfügung gestellt.

Verfahrensablauf

Zu den Programmen des ESF in Hessen können Projektanträge von Organisationen über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Die Entscheidung über die Förderung trifft das jeweils zuständige Ministerium. Informationen zu den Programmen sowie zum jeweiligen Verfahren sind unter www.esf-hessen.de zu finden. Einzelne Personen können keine Förderung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ansprechpersonen sind auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds aufgeführt. Für die Antragstellung und Antragsberatung ist die WIBank Wiesbaden, ESF Consult Hessen (0611-774-7426) zuständig.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind beim jeweiligen Förderprogramm aufgeführt. Die geltenden Fördergrundsätze stehen zum Download zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Förderantrag

Fragebogen zur Trägerstruktur

Welche Gebühren fallen an?

Für die Leistungen fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die ESF-Programme in Hessen gelten unterschiedliche Antragsfristen. Diese sind unter dem jeweiligen Förderprogramm unter www.esf-hessen.de zu finden.

Bearbeitungsdauer

Je nach Förderprogramm dauert die Bearbeitung bis zu 12 Wochen.

Rechtsgrundlage

Unter dem Punkt Rechtsgrundlagen auf der Seite www.esf-hessen.de sind die einschlägigen Vorschriften aufgelistet.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der WIBank über den entsprechenden Navigationspunkt:

www.esf-hessen.de

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung, Beleglistenführung und Monitoring erfolgen elektronisch über das Kundenportal der WIBank. Bei einer Förderung aus dem ESF sind umfangreiche Auflagen einzuhalten (z.B. Vergaberecht, Öffentlichkeitsarbeit, Nachweisführung, Berichterstattung)

Bemerkungen

Die Website www.esf-hessen.de gibt umfassend Auskunft über alle Regelungen und Dokumente.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

08.11.2016
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.